Ungleiches Eigenkapital, ein gemeinsamer Kredit
Einer bringt mehr mit, abbezahlt wird zusammen – und die Quote im Grundbuch altert ab der ersten Rate. Wie das GbR-Modell die Anteile mitlaufen lässt, was es spart und wo es Aufwand kostet.
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Der Fall, um den es geht
Zwei Menschen kaufen zusammen eine Wohnung. Eine Person bringt mehr Eigenkapital mit – weil sie länger gespart hat, geerbt hat oder schlicht älter ist. Den Kredit bedienen danach beide gemeinsam, und zwar selten in demselben Verhältnis, in dem das Eigenkapital stand: Wer weniger mitgebracht hat, verdient oft mehr und zahlt die höhere Rate.
Im Grundbuch steht trotzdem eine Zahl, die an einem einzigen Tag festgelegt wurde. Sie altert ab der ersten Rate. Nach fünf Jahren bildet sie nicht mehr ab, wer die Wohnung tatsächlich bezahlt – und wer das korrigieren will, zahlt dafür ein zweites Mal Notar, Grundbuch und Steuer.
Das GbR-Modell löst das, indem es die Anteile aus dem Grundbuch herausnimmt: Eigentümerin wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wie viel wem gehört, steht im Gesellschaftsvertrag – und schreibt sich mit jeder Zahlung fort, ohne dass jemand einen Termin braucht.
Was eine Korrektur im Grundbuch kostet – und was sie im Vertrag kostet
| Anteile verschieben um 60.000 € Wert | Feste Quoten im Grundbuch | GbR-Modell |
|---|---|---|
| Notar und Grundbuch | ein bis zwei Prozent des Werts, meist vierstellig | entfällt |
| Grunderwerbsteuer (Berlin 6,0 %) | rund 3.600 € auf die Gegenleistung | entfällt |
| Ohne Gegenleistung: Schenkungsteuer | 30 % auf alles über 20.000 €, hier rund 12.000 € | entfällt |
| Zeitaufwand | Termin, Beurkundung, Wartezeit beim Grundbuchamt | läuft automatisch mit |
| Einmalig beim Kauf | keine Zusatzkosten | Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Beglaubigung der Anmeldung, Registergebühr |
| Laufend | keine | Transparenzregister aktuell halten; Feststellungserklärung nur bei Vermietung |
Größenordnungen, keine Zusage: Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Geschäftswert (GNotKG), die Grunderwerbsteuer nach dem Bundesland – 3,5 % in Bayern und Sachsen, 6,5 % in mehreren Flächenländern. Der Punkt ist nicht der einzelne Betrag, sondern dass diese Posten beim GbR-Modell gar nicht erst anfallen, weil sich im Grundbuch nichts ändert.
Wie gerechnet wird
- Beteiligung = eingebrachtes Eigenkapital + die selbst geleistete Tilgung.
- Zinsen bleiben außen vor. Sie sind der Preis des geliehenen Geldes, kein Vermögen, das in der Wohnung steckt.
- Anteil = eigene Beteiligung geteilt durch die Summe beider Beteiligungen – fortgeschrieben Monat für Monat.
- Höchstanteil. Der Vertrag deckelt, wie weit die Anteile auseinanderlaufen dürfen (üblich 70 zu 30), damit eine lange Krankheit oder Elternzeit die Eigentumsverhältnisse nicht kippt.
- Sondertilgungen und Einlagen zählen voll für die Person, die sie leistet – eine Erbschaft verschiebt den Anteil also sofort, nicht erst über Jahre.
Ein Beispiel über fünfzehn Jahre
Kaufpreis samt Nebenkosten 520.000 €. Person A bringt 90.000 € Eigenkapital ein, verdient aber weniger und zahlt 800 € im Monat. Person B bringt 30.000 € ein, verdient mehr und übernimmt 1.067 €. Darlehen 400.000 € zu 3,6 %, beide schulden es hälftig.
| Nach | Eingezahlt A | Eingezahlt B | Anteil A | Anteil B |
|---|---|---|---|---|
| dem Kauf | 90.000 € | 30.000 € | 75 % | 25 % |
| 1 Jahr | 92.440 € | 35.697 € | 72,1 % | 27,9 % |
| 5 Jahren | 103.126 € | 60.650 € | 63 % | 37 % |
| 10 Jahren | 118.837 € | 97.335 € | 55 % | 45 % |
| 15 Jahren | 137.641 € | 141.243 € | 49,4 % | 50,6 % |
Eingezahlt = Eigenkapital plus eigene Tilgung; Zinsen sind nicht enthalten. A startet mit 75 %, weil zu Beginn allein das Eigenkapital zählt – und gibt über die Jahre ab, weil B mehr tilgt. Nach fünfzehn Jahren hat B überholt, mit 60.000 € weniger Startkapital. Eine feste Quote hätte diese Bewegung nicht abgebildet: 75 zu 25 wäre bald zu Lasten von B gegangen, 50 zu 50 von Anfang an zu Lasten von A. Im Anteilsrechner lässt sich das mit euren eigenen Zahlen nachrechnen.
Vier Situationen, in denen es den Unterschied macht
| Situation | Mit fester Quote im Grundbuch | Mit dem GbR-Modell |
|---|---|---|
| Ungleiches Eigenkapital | die Differenz ist zur Hälfte eine Schenkung | sie wird zu Anteil |
| Eine Person zahlt jahrelang mehr | sie tilgt fremde Schuld mit, ohne etwas zu erwerben | ihr Anteil wächst entsprechend |
| Erbschaft, Bonus, Sondertilgung | erhöht das Vermögen beider zu gleichen Teilen | erhöht den Anteil dessen, der zahlt |
| Trennung | Streit um den Ausgleich – oder Teilungsversteigerung | Übernahmerecht und Wertermittlung stehen im Vertrag |
Die Nachteile
Das Modell kauft Flexibilität mit Formalien. Wer das vorher weiß, wird nicht überrascht:
- Erst Register, dann Grundbuch. Seit dem 1.1.2024 wird eine GbR nur als eingetragene Gesellschaft ins Grundbuch eingetragen (§ 47 Abs. 2 GBO). Die Eintragung dauert Wochen und muss vor dem Kauftermin stehen – ein Zeitplan, den Verkäufer und Bank mittragen müssen.
- Meldepflichten. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft dem Transparenzregister gegenüber meldepflichtig; jede Änderung von Sitz, Gesellschaftern oder Vertretung ist erneut anzumelden, wieder über das Notariat.
- Finanzierung kann zäher werden. Nicht jede Bank hat den Fall oft auf dem Tisch; manche finanzieren nur beide Gesellschafter persönlich. Beide haften ohnehin für die ganze Rate.
- Der Vertrag ist die eigentliche Arbeit – und er muss zum Notar. Beteiligungsrechnung, Höchstanteil, Übernahmerecht, Nachfolge gehören juristisch geprüft. Dazu kommt die Form: Ein Gesellschaftsvertrag ist zwar grundsätzlich formfrei, verpflichtet er aber zum Erwerb einer bestimmten Immobilie, ist er beurkundungspflichtig (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB). Beides zusammen ist der größte Posten des Modells. Ein versehentlich formlos geschlossener Vertrag wird zwar geheilt, sobald Auflassung und Eintragung vollzogen sind (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB) – darauf bauen sollte man nicht.
- Anteilsübertragungen können Steuer auslösen. Zivilrechtlich ist die Übertragung eines GbR-Anteils im Normalfall formfrei – steuerlich aber nicht folgenlos: Übernimmt eine Person den Anteil der anderen, erlischt die Zwei-Personen-Gesellschaft, und das Grundstück wächst ihr an. Das ist ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang; befreit bleibt es nur in Höhe der bisherigen Beteiligung (§ 6 GrEStG) oder bei Schenkung (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Die Regeln sind seit der Reform des Personengesellschaftsrechts in Bewegung – vorher prüfen lassen.
- Ohne Nachweise nichts wert. Das Modell lebt davon, dass belegbar ist, wer was gezahlt hat: eigene Überweisungen vom eigenen Konto, lückenlos. Vom gemeinsamen Konto lässt sich das später nicht mehr auseinanderrechnen.
- Zurück geht schwer. Solange die Gesellschaft Eigentümerin ist, löst man sie nicht nebenbei auf. Die Entscheidung gehört vor den Kauf, nicht ins fünfte Jahr.
Wann es sich nicht lohnt
Wenn beide gleich viel einbringen, gleich viel zahlen und das so bleiben soll, bringt das Modell wenig: Zwei Hälften im Grundbuch leisten dasselbe, ohne Register und ohne Meldepflichten. Dasselbe gilt für Verheiratete mit kleinem Unterschied – dort ist eine spätere Korrektur ohnehin von der Grunderwerbsteuer befreit. Welche Form wozu passt, steht im direkten Vergleich.
Wie ihr anfangt
- Durchrechnen. Im Anteilsrechner mit euren Zahlen sehen, wie sich die Anteile entwickeln – fünf Minuten, ohne Anmeldung.
- Form wählen. Bruchteilseigentum oder GbR vergleicht beide Wege.
- Vertrag und Register. Beteiligungsrechnung, Höchstanteil, Übernahmerecht, Nachfolge – und die Eintragung ins Gesellschaftsregister vor dem Notartermin.
- Mitschreiben. Ab der ersten Rate im GbR-Planer festhalten, wer wann wie viel gezahlt hat. Das ist später die Grundlage für jeden Ausgleich.
Zum GbR-Planer: Zahlungen buchen, Anteile mitführen, Planspiel →
Stand Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung: Gesellschaftsvertrag und steuerliche Gestaltung gehören zu Notariat und Steuerberatung. Beispiel- und Kostenrechnungen sind Modelle ohne Gewähr; maßgeblich ist, was im Vertrag steht und was das Finanzamt im Einzelfall ansetzt.
Häufige Fragen
Was kostet es, die Anteile im Grundbuch später zu ändern?
Jede Verschiebung ist eine Übertragung und damit ein eigener Rechtsvorgang: notarielle Beurkundung und Grundbuchänderung kosten zusammen üblicherweise ein bis zwei Prozent des übertragenen Werts. Dazu kommt die Steuer – Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung (3,5 bis 6,5 % je nach Bundesland, in Berlin 6,0 %) oder, wenn ohne Gegenleistung übertragen wird, Schenkungsteuer: Zwischen Partnern ohne Trauschein sind nur 20.000 € in zehn Jahren frei, darüber 30 %. Bei einem Anteil im Wert von 60.000 € liegt man schnell im vierstelligen, bei einer Schenkung im fünfstelligen Bereich.
Können wir die Anteile nicht einfach ungleich eintragen lassen?
Doch, und bei stabilen Verhältnissen ist das der einfachere Weg: Statt 50 zu 50 werden eben 75 zu 25 eingetragen. Das Problem ist nicht die Ungleichheit, sondern die Starrheit. Die Quote hält den Stand am Tag des Notartermins fest; wer danach jahrelang die höhere Rate zahlt, erwirbt damit kein zusätzliches Eigentum. Nach fünf Jahren stimmt die Eintragung nicht mehr, und die Korrektur kostet erneut.
Spart das GbR-Modell wirklich Geld?
An der Stelle, an der sonst Kosten entstehen: Weil die Anteile im Gesellschaftsvertrag stehen und nicht im Grundbuch, verschiebt sie jede Rate von selbst – ohne Notartermin, ohne Grundbuchänderung, ohne Grunderwerb- oder Schenkungsteuer auf die Verschiebung. Dafür fallen einmalig die Beglaubigung der Registeranmeldung und die Registergebühr an. Wer die Quoten nie anfassen würde, spart nichts; wer sie sonst einmal korrigieren müsste, hat den Aufwand meist schon wieder drin.
Welche Nachteile hat das GbR-Modell?
Die Gesellschaft muss ins Gesellschaftsregister, bevor sie ins Grundbuch kann, und ist danach zur Meldung ans Transparenzregister verpflichtet. Der Gesellschaftsvertrag gehört beurkundet, weil er zum Erwerb einer bestimmten Immobilie verpflichtet – das ist der größte Kostenposten. Manche Banken brauchen länger, weil sie den Fall seltener sehen, und verlangen ohnehin die persönliche Mithaftung beider. Wer später Gesellschaftsanteile überträgt, kann bei der Grunderwerbsteuer landen. Eine laufende Feststellungserklärung fällt dagegen nur an, wenn vermietet wird – bei einer selbst bewohnten Wohnung nicht.
Funktioniert das auch für Verheiratete?
Ja, aber der Druck ist geringer: Übertragungen zwischen Ehegatten sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 4 GrEStG), und der Schenkungsteuer-Freibetrag liegt bei 500.000 € statt 20.000 €. Eine spätere Korrektur im Grundbuch kostet dort also vor allem Notar und Zeit, nicht Steuer. Interessant bleibt das Modell für Paare mit Gütertrennung oder wenn eine Seite deutlich mehr einbringt und das nachvollziehbar bleiben soll.
Was sagt die Bank dazu?
Für die Bank ändert sich wenig: Sie finanziert die Gesellschaft oder beide Gesellschafter und verlangt in aller Regel, dass beide persönlich mithaften. Im Darlehensvertrag seid ihr Gesamtschuldner (§ 421 BGB) – jeder schuldet die ganze Rate, unabhängig davon, welchen Anteil der Gesellschaftsvertrag ausweist. Die interne Aufteilung wirkt erst im Verhältnis untereinander.