Sozialversicherung 2027: Grenzen, Beiträge und Mehrkosten
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2027 deutlich. Was beschlossen ist, wer mehr zahlt und wie viel netto am Ende wirklich fehlt – für jedes Gehalt durchgerechnet.
Stand der Gesetzgebung. Die Beitragsbemessungsgrenzen stehen in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, die das Bundeskabinett am 12. Oktober 2026 beschlossen hat; der Bundesrat muss noch zustimmen. Der höhere Pflegezuschlag für Kinderlose steckt im Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026) und ist noch im parlamentarischen Verfahren – er kann sich also noch ändern.
Eigenes Netto mit den Werten für 2027 rechnen →
Rechengrößen 2027 im Vergleich zu 2026
| Rechengröße | 2026 | 2027 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Rente und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € / Monat | 8.850 € / Monat | +400 € |
| … im Jahr | 101.400 € | 106.200 € | +4.800 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € / Monat | 6.375 € / Monat | +562,50 € |
| … im Jahr | 69.750 € | 76.500 € | +6.750 € |
| Versicherungspflichtgrenze (Wechsel in die PKV) | 77.400 € / Jahr | 84.150 € / Jahr | +6.750 € |
| Pflegeversicherung: Zuschlag für Kinderlose | 0,6 % | 0,9 % | +0,3 Prozentpunkte, noch nicht beschlossen |
In den +562,50 € der Krankenversicherung stecken rund 262,50 € reguläre Fortschreibung und 300 € einmalige Sonderanhebung nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Beitragssätze selbst (18,6 % Rente, 2,6 % Arbeitslosen-, 14,6 % Kranken- plus Zusatzbeitrag, 3,6 % Pflegeversicherung) bleiben unverändert. Mehr dazu im Sozialabgabenrechner.
Was die höheren Grenzen im Monat kosten
| Brutto im Monat | Arbeitnehmer 2026 | Arbeitnehmer 2027 | Mehr (kinderlos) | Mehr (mit Kindern) | Arbeitgeber mehr | Netto weniger |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.000 € | 870,00 € | 882,00 € | +12,00 € | – | – | −8,33 € |
| 5.000 € | 1.087,50 € | 1.102,50 € | +15,00 € | – | – | −9,91 € |
| 5.813 € | 1.264,27 € | 1.281,77 € | +17,49 € | +0,05 € | +0,05 € | −11,08 € |
| 6.375 € | 1.323,84 € | 1.405,69 € | +81,84 € | +59,34 € | +59,34 € | −51,01 € |
| 7.000 € | 1.390,09 € | 1.471,94 € | +81,84 € | +59,34 € | +59,34 € | −49,10 € |
| 8.000 € | 1.496,09 € | 1.577,94 € | +81,84 € | +59,34 € | +59,34 € | −44,28 € |
| 8.450 € | 1.543,79 € | 1.625,64 € | +81,84 € | +59,34 € | +59,34 € | −44,32 € |
| 8.850 € | 1.543,79 € | 1.668,04 € | +124,24 € | +101,74 € | +101,74 € | −69,22 € |
| 10.000 € | 1.543,79 € | 1.668,04 € | +124,24 € | +101,74 € | +101,74 € | −69,22 € |
| 12.000 € | 1.543,79 € | 1.668,04 € | +124,24 € | +101,74 € | +101,74 € | −72,36 € |
Ledig, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kirchensteuer. Die Spalten „Arbeitnehmer 2026/2027“ und „Netto weniger“ gelten für Kinderlose, also inklusive des höheren Pflegezuschlags. Gerechnet mit dem Steuerrecht 2026, damit nur die Sozialabgaben wirken. Dass das Netto weniger sinkt als die Beiträge steigen, liegt an der Steuer: Höhere Beiträge senken das zu versteuernde Einkommen.
Wer zahlt mehr – und wer nicht
- Bis 5.812,50 € brutto im Monat: an den Beitragsbemessungsgrenzen ändert sich nichts. Kinderlose zahlen nur den um 0,3 Prozentpunkte höheren Pflegezuschlag – bei 4.000 € brutto 12,00 € im Monat. Wer Kinder hat, zahlt keinen Cent mehr.
- Zwischen 5.812,50 und 6.375 €: der Teil des Gehalts, der neu beitragspflichtig wird, kostet Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei 6.000 € brutto sind das 38,91 € im Monat für einen kinderlosen Arbeitnehmer.
- Zwischen 6.375 und 8.450 €: der Effekt der Krankenkassengrenze ist voll ausgeschöpft. An der Rente ändert sich hier noch nichts, denn 8.450 € ist die alte Grenze.
- Zwischen 8.450 und 8.850 €: jetzt kommt die höhere Grenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung hinzu.
- Ab 8.850 € brutto: der volle Effekt – 101,74 € im Monat mit Kindern, 124,24 € kinderlos. Darüber bleiben alle Beiträge gleich.
- Gutverdiener mit PKV-Wunsch: Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 € im Jahr (7.012,50 € im Monat). Wer 2027 zwischen 77.400 und 84.150 € verdient, kann nicht mehr in die private Kasse wechseln.
Woher die oft genannten 102 € kommen
In vielen Berichten steht, Gutverdiener zahlten 2027 „rund 102 € im Monat mehr“. Diese Zahl ist der Arbeitnehmeranteil für ein Gehalt oberhalb aller neuen Grenzen, gerechnet allein mit den höheren Beitragsbemessungsgrenzen: rund 49 € Kranken-, 37 € Renten-, 10 € Pflege- und 5 € Arbeitslosenversicherung, zusammen 101,74 €. Sie unterstellt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und einen Beschäftigten mit Kindern.
Kinderlose zahlen mehr: Für sie soll zusätzlich der Pflegezuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen, macht 124,24 € im Monat. Der Arbeitgeber zahlt unabhängig davon noch einmal 101,74 € obendrauf – zusammen fließen also gut 226 € im Monat zusätzlich an die Sozialversicherung.
Netto bleibt davon weniger hängen. Höhere Sozialbeiträge senken das zu versteuernde Einkommen: Renten- und Pflegebeiträge sind voll abziehbar, die Krankenversicherung zu 96 % (der Anteil für das Krankengeld bleibt außen vor), die Arbeitslosenversicherung gar nicht, weil der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen durch Kranken- und Pflegebeiträge längst ausgeschöpft ist. Von 124,24 € Mehrbeitrag holt die Steuer bei 10.000 € brutto rund 55 € zurück. Unterm Strich fehlen 69 € netto im Monat, nicht 124 €.
Gegenrechnung: Die geplante Steuerreform 2028 gibt denselben Gehältern einen Teil zurück – sie greift aber ein Jahr später.
Wie es weitergeht
Die Sozialversicherungsrechengrößen werden jedes Jahr per Verordnung an die Lohnentwicklung angepasst; Grundlage ist der Anstieg der Bruttolöhne im vorvergangenen Jahr. Für 2027 kommt in der Krankenversicherung eine einmalige Sonderanhebung um 300 € im Monat dazu. Das Kabinett hat die Verordnung am 12. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen; in Kraft treten soll sie zum 1. Januar 2027. Der höhere Pflegezuschlag wird im Pflegeneuordnungsgesetz getrennt verhandelt. Ändern sich die Zahlen, wird diese Seite nachgezogen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?
Die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt von 8.450 auf 8.850 € im Monat (106.200 € im Jahr), die der Kranken- und Pflegeversicherung von 5.812,50 auf 6.375 € im Monat (76.500 € im Jahr). Darin stecken 300 € einmalige Sonderanhebung. Das Bundeskabinett hat die Verordnung am 12. Oktober 2026 beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Woher kommen die 102 € mehr im Monat, von denen überall die Rede ist?
Das ist der Arbeitnehmeranteil für ein Gehalt oberhalb aller neuen Grenzen, gerechnet allein mit den höheren Beitragsbemessungsgrenzen: rund 101,74 € im Monat – etwa 49 € Kranken-, 37 € Renten-, 10 € Pflege- und 5 € Arbeitslosenversicherung. Kinderlose zahlen mehr, weil für sie zusätzlich der Pflegezuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen soll: zusammen 124,24 € im Monat. Der Arbeitgeber zahlt noch einmal 101,74 € obendrauf.
Ab welchem Gehalt zahle ich 2027 mehr?
Wer weniger als 5.812,50 € brutto im Monat verdient, zahlt nur den höheren Pflegezuschlag – kinderlos sind das 12,00 € im Monat bei 4.000 € brutto, mit Kindern nichts. Erst oberhalb von 5.812,50 € wirken die höheren Beitragsbemessungsgrenzen, voll ab 8.850 € brutto im Monat.
Wie viel netto bleibt davon übrig?
Weniger, als der Mehrbeitrag vermuten lässt: Höhere Sozialbeiträge senken das zu versteuernde Einkommen. Von 124,24 € mehr Beitrag bei 10.000 € brutto holt die Steuer rund 55 € zurück, netto fehlen 69 € im Monat. Abziehbar sind die Renten- und Pflegebeiträge voll, die Krankenversicherung zu 96 % (ohne den Anteil für das Krankengeld) – die Arbeitslosenversicherung gar nicht, weil der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen längst ausgeschöpft ist.
Stand Oktober 2026. Steuern und Abgaben 2026, gerechnet nach dem amtlichen Programmablaufplan zur Lohnsteuer und den Sozialversicherungswerten 2026. Näherungsmodell ohne individuelle Freibeträge – keine Steuerberatung.